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Regelmäßige Reinigung
Optische Inspektionen von Abwasseranlagen sollten sowohl aus Gründen des Umweltschutzes, sowie aus wirtschaftlicher Sicht nicht vernachlässigt werden. Ein früh erkannter geringer Schaden welcher im Verhältnis preisgünstig behoben werden kann, vergrößert sich ansonsten erfahrungsgemäß durch austretendes Abwasser.
Die Folgen hier von sind:
- Unterspülung von Abwasserleitungen
- Rohrbrüchen
- Setzung von Oberflächen
- Umfangreiche Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden
Sie ziehen erhebliche Kosten der Instandsetzung nach sich. Hinzu kommen eventuelle strafrechtliche Konsequenzen für den Betrieb der Abwasseranlagen, wenn austretendes Abwasser in Boden und Grundwasser gelangt.
Nicht nur aus den vorgenannten Gründen, sondern auch um ein optimales Reinigungsergebnis zu erzielen, kontrollieren wir, sofern dies von der Zugänglichkeit der Leitungen möglich ist, jede Rohrreinigung im Gebäudebereich mittels TV-Kamera.
Erfüllung der Instandhaltungspflicht
Der bei manchen Abwasseranlagen bestehende Nachholbedarf zwingt zur Festsetzung von Prioritäten. Vorrangig zu untersuchen sind Kanalisationen:
- Bei denen bereits Anhaltepunkte und Schäden vorliegen
- Die nach Menge und Art des Abwassers ein besonderes Risikopotential aufweisen
- Die in Einzugsbereichen von Wasserversorgungsanlagen liegen
- Ältere Anlagen
Der Dichtenachweis ist erstmals innerhalb eines Jahres zu führen.
Der ordnungsgemäße Abwassertransport
Ist die Pflicht eines jeden Betreibers von Entwässerungsanlagen und wird bei Verstoß mit erheblichen Strafen geahndet. Die Gesetze zwingen den Betreiber die Dichtigkeit seines Kanals zu prüfen und zu überwachen. Sollten Undichtigkeiten auftreten, müssen die Mängel sofort behoben werden. Wegen der Rechtsvorschriften ist jeder Betreiber verpflichtet die Dichtigkeit nachzuweisen.
Durch TV-Untersuchungen in regelmäßigen Abständen kann er dieser Verpflichtung nachkommen. Die bei den Untersuchungen festgestellten Schäden sind, sofern sie nicht sofort zu beseitigen sind, in einer Prioritätenliste zur geordneten Abarbeitung zu erfassen, somit ist eine weitere Verunreinigung von Wasser und Boden ausgeschlossen.
Entsorgung
Selbstverständlich ist die lückenlose Nachweisführung über den Verbleib des angefallenen Spül- und Schüttguts (Entsorgungsnachweis, Begleitscheinverfahren).
Sonderabfallentsorgung:
- Transport flüssiger Abfälle mit Saugwagen
- Gefahrguttransport
- Behältersysteme für ölverschmutzte Betriebsmittel
- Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten, Öl- und Wasser Gemische
- Entsorgung von Fettabscheiderinhalten
- Fäkalienabfuhr
- Tankreinigung nach § 19 | WHG
- Klärschlämme
- Deponiewasser